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5-Minuten-Info: Rundfunkfreiheit retten!

Nach Brender-Entlassung: Jetzt in Karlsruhe klagen!

Der hessische Ministerpräsident Roland Koch und die CDU haben ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender Ende November aus dem Amt gejagt. Brender ist seinen Job los, weil ihn auszeichnet, was für einen Journalisten selbstverständlich sein sollte: Er ist unabhängig, überparteilich und unbequem. Zu unbequem für Roland Koch und CDU-Chefin Angela Merkel. Die Entlassung Brenders zeigt, wie Parteipolitiker beim ZDF Einfluss auf die Besetzung von Leitungspositionen nehmen. Eine unabhängige Berichterstattung wird dadurch untergraben - und damit ein Grundpfeiler der Demokratie.

Aktion in Berlin

Deshalb muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jetzt prüfen, inwieweit die Zusammensetzung der ZDF-Gremien gegen die vom Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit verstößt. Doch dazu muss mindestens ein Viertel der 622 Bundestagsabgeordneten ein sogenanntes "Normenkontrollverfahren" beantragen.

Die Pressefreiheit ist in Gefahr

Artikel fünf, Absatz eins des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert die Presse- und Rundfunkfreiheit. Dazu gehört auch, dass der Staat keinen beherrschenden Einfluss auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten ausüben darf. Etliche Medienrechtler bezweifeln, dass die im ZDF-Staatsvertrag vorgesehene Machtverteilung zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Vertretern mit der in Artikel Fünf des Grundgesetzes verankerten Rundfunkfreiheit vereinbar ist.

Die Pressefreiheit ist ein elementares Recht für eine funktionierende Demokratie: Denn nur gut, unabhängig und kritisch informiert können wir als Bürger/innen und Wähler/innen die Politik kontrollieren. Wer an der Pressefreiheit rüttelt, rüttelt an den Grundfesten unserer Demokratie.

Unabhängiger Journalismus statt "Schwarzem Kanal"

Deshalb haben 35 namhafte Staats- und Verfassungsrechtler/innen mit einem Offenen Brief an die 14 Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrates appelliert, sich "nicht an der beabsichtigten staatlichen Einflussnahme auf die Wahl des Chefredakteurs" zu beteiligen. Es handele sich "um den offenkundigen Versuch einen unabhängigen Journalisten zu verdrängen und den Einfluss der Parteipolitik zu stärken", schrieben die Professoren in ihrem offenen Brief.

Aktion in Berlin

Vor einer Verletzung der Europäischen Pressefreiheitscharta warnten 17 prominente Journalisten. Über 38.000 Menschen unterschrieben unseren Online-Appell "Hände weg von der Pressefreiheit" - in nur drei Tagen. Doch Koch und CDU-Chefin Merkel setzten sich über alle Einwände hinweg und sorgten - gegen den Willen des ZDF-Intendanten Markus Schächter - für die Entlassung Brenders. Geht es nach der CDU, soll das ZDF zum „schwarzen Kanal“ werden.

Den Worten müssen jetzt Taten folgen

Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, inwieweit die Zusammensetzung der ZDF-Gremien gegen die vom Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit verstößt. Eine hierfür nötige Normenkontrollklage können entweder die Ministerpräsidenten der Länder oder ein Viertel der Bundestagsabgeordneten in Karlsruhe einreichen. Sowohl bei Bündnis 90/Die Grünen als auch bei der Linken scheint es zumindest eine Offenheit hierfür zu geben. Doch damit das erforderliche Quorum von 25 Prozent der Abgeordneten erreicht wird, bedarf es auch Stimmen anderer im Bundestag vertretenen Parteien.

Die SPD hat zwar die Absetzung Brenders scharf kritisiert. Doch ob sie eine Klage in Karlsruhe unterstützt, ist umstritten. Ministerpräsident Kurt Beck, Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrats, hat sich sehr zurückhaltend gegenüber einer Klage geäußert. Offenbar fürchten etliche sozialdemokratische Länderchefs, durch ein Karlsruher Urteil Einfluss und Posten bei den öffentlich-rechtlichen Sendern zu verlieren.

Beck

Auch FDP-Politiker rudern nach ihrer harschen Kritik am Vorgehen Kochs zurück und wollen auf eine Klage verzichten - offenbar wollen sie ihren Koalitionspartner nicht allzu heftig vor den Kopf stoßen. Jetzt müssen wir besonders die Abgeordneten von SPD und FDP in die Pflicht nehmen, ihren Worten Taten folgen lassen und eine Verfassungsklage zu unterstützen. Aber auch in CDU und CSU gibt es hoffentlich noch Abgeordnete, für die Verfassungstreue wichtiger ist als die Parteidisziplin!

Schreiben Sie deshalb jetzt an die Abgeordneten Ihres Wahlkreises, damit sie sich für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einsetzen. Denn freie und unabhängige Medien sind im Interesse aller!

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