Nimm mit 249.159 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.
Es wäre in der Tat einfacher, einen einheitlichen Emissionsgrenzwert für CO2 pro Kilowattstunde Strom und Wärme festzulegen, als eine Pflicht zur effizienten Nutzung von Energie einzuführen. Die EU-Emissionshandels-Richtlinie untersagt jedoch eine Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Treibhausgase, die dem Handelssystem unterliegen. Deshalb fordern wir eine Pflicht zur effizienten Nutzung der Energieträger als Genehmigungsvoraussetzung für Neuanlagen. Mit dieser Änderung im Anlagenzulassungsrecht wären Kohlekraftwerke nicht mehr genehmigungsfähig, wohl aber gasbetriebene Anlagen.
Nein. Dies hat die DUH bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags berücksichtigt. Deshalb enthält er in seiner ausformulierten Form (Download als pdf) ein zweistufiges Vorgehen. Im ersten Schritt wird als Genehmigungsvoraussetzung für neue fossile Kraftwerke eine Pflicht zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zwingend vorgeschrieben. Hierdurch wird der Verlust von Primärenergie und damit der Ausstoß von Klimagasen deutlich reduziert. Im zweiten Schritt werden (Mindest-)Wirkungsgrade vorgeschrieben. Sie sollen sicherstellen, dass nach heutigem Stand der Technik nur noch gasbefeuerte Kraftwerke genehmigungsfähig sind. Diese Anlagen stoßen weit weniger CO2 aus als Kohlekraftwerke.
Konkret soll ein elektrischer Wirkungsgrad von 58 Prozent erreicht werden. Dieser muss allerdings in der Höhe nach unten angepasst werden, wenn die Abwärme genutzt wird, da sich durch die Wärmeauskopplung der elektrische Wirkungsgrad verringert. Gleichzeitig erhöht sich jedoch der gesamte Brennstoffnutzungsgrad wegen der Wärmenutzung weit stärker – auf bis zu 90 Prozent. Eine solche Anpassung ist im Gesetzesvorschlag der DUH enthalten. Somit bleibt der Einsatz von KWK weiter möglich und wird mit unserem Vorschlag sogar zwingend.
Bei einigen der geplanten Kohlekraftwerke soll in der Tat zumindest ein Teil der Abwärme als Heizenergie zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch verbessert sich deren Wirkungsgrad von um die 40 auf über 50 Prozent. Gaskraftwerke mit KWK erreichen allerdings einen Wirkungsgrad von bis zu 90 Prozent und sind damit Kohlekraftwerken weit überlegen.
Kohlekraftwerke lassen sich zudem nicht sinnvoll mit der wetterbedingt schwankenden Stromerzeugung aus Wind und Sonne kombinieren. Kohle kann nur in Großkraftwerken verfeuert werden, da die Anlieferung im Gegensatz zu Gas sehr aufwendig ist. Gasbetriebe Kleinkraftwerke lassen sich hingegen kurzfristig an oder abschalten, je nach Höhe der aktuell mit Erneuerbaren Energien erzeugten Strommenge. Zudem lässt sich mit einer dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung die Abwärme weit besser verwenden. Gaskraftwerke ebnen somit den Weg zu einer solaren Energieerzeugung. Kohlekraftwerke versperren ihn.
Eine ausschließliche Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energien muss das Ziel einer zukunftsfähigen Energiepolitik sein. Die Stromproduktion aus Sonne und Wind ist jedoch sehr schwankend. Deshalb braucht es zur Deckung der Grundlast vorerst Kraftwerke, die eine stabile Stromerzeugung sichern und Schwankungen ausgleichen. Die Deckung der Grundlast sollte zukünftig immer mehr durch mit Wasser, Erdwärme oder Biomasse betriebene Kleinkraftwerke und moderne Speichertechnologien erfolgen. Bis dies erreicht ist, wird Erdgas weiter zum Einsatz kommen müssen. Bei der Verbrennung von Erdgas entsteht pro Kilowattstunde Strom immerhin „nur“ 350 Gramm CO2, während bei Braunkohle 950 Gramm emittiert werden.
Mit Gas betriebene Kraftwerke können nur eine Übergangstechnologie sein, bis wir auch die Grundlast über eine intelligente Kombination aus Speichertechnologien und Erneuerbaren Energien sichern können. Eine Zunahme von Gaskraftwerken muss zudem nicht ein Steigerung der Gasabhängigkeit bedeuten. Da privaten Haushalten Wärme zur Verfügung gestellt wird, entfällt dort die Notwendigkeit, Gas zum Heizen weit ineffizienter zu verbrennen. Dies hat das Prognos-Institut und das energiewissenschaftliche Institut der Uni Köln (Erdgas für Europa: Die ewiGAS2008 Prognose: Zeitschrift für Energiewirtschaft, 32/1, S. 22-29) errechnet.
Trotzdem bleibt mit Gaskraftwerken zumindestens mittelfristig eine Importabhängigkeit bei der Energieerzeugung bestehen. Sie allerdings würde auch durch Kohlekraftwerke nicht wesentlich gesenkt. Ein großer Teil der neuen Kraftwerke soll mit Steinkohle betrieben werden. Der hiesige Abbau läuft aber 2018 aus, so dass Deutschland dann von Steinkohleimporten so abhängig sein wird wie von Erdgasimporten.
Fordern Sie Angela Merkel und Umweltminister Gabriel auf, den Bau neuer Kohlekraftwerke zu stoppen: Sie müssen neuen Kraftwerken per Gesetz vorschreiben, Energie effizient zu nutzen - eine unüberwindbare Hürde für Kohlekraftwerke. Unterzeichnen Sie den Appell!